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Christian Müller, Escherndorfer Lump, Franken, Frankenwein, Mainfranken, Max Müller I, Muschelkalk, Riesling, Volkach, Weinfranken
Hallo zusammen,
heute gibt es mal wieder deutschen Riesling bei uns. Im Keller in Österreich probieren Praterralle und Camera-Man einen Lumpen aus Franken. Das Weingut dazu ist Max Müller I. Vor einiger Zeit waren wir dort schon On Tour und Christian Müller konnte uns im Weingut einiges zeigen und wir haben auch viele interessante Dinge probieren können. Auch den heutigen Riesling. Mal schauen wie der Wein nach ein paar Jahren Lagerung so ausschaut und schmeckt. Viel Spaß!
Max Müller I Escherndorfer Lump Riesling 2015. 43 von 50 Wernerpunkten
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…nochmal, der vorherige Kommentar ist irgendwie verstümmelt worden, könnt ihr wieder löschen…
Der Lump umfaßt insgesamt etwa 39 ha, wobei ca. 29 davon als Große Lage klassifiziert sind, heißt dann beim VDP “Am Lumpen 1655”.
Das Einlagen-Prinzip sieht vor, daß man je zugelassener Rebsorte und Qualitätsstufe einen Wein herstellen kann, also auch jeweils eine Erste Lage sowie eine Große Lage / GG nebeneinander, aber nicht zwei Erste Lagen (oder GG’s) aus der gleichen Lage. Deshalb gibt’s da ja auch häufig solche Kunstnamen wie “Forster U 500” (hier: von Winning), bei denen der Eingeweihte dann schon weiß, daß das U für Ungeheuer steht. Kasperletheather halt. Deshalb sind auch schon einige Top-Winzer wieder aus dem VDP ausgetreten (z.B. Koehler-Ruprecht, die hauptsächlich Parzellen im Saumagen haben und dementsprechend nur ein einziges GG produzieren konnten und den Rest irgendwie außerhalb der VDP-Regularien bezeichnen mußten)…
Klasseweingut mit Super-Silvanern. Riesling hab ich noch net probiert.
Hallo Erich,
Nach meinem Wissensstand bedeutet der VDP-Lagenverbrauch folgendes: hat beispielsweise ein VDP-Winzer ein Riesling-GG aus dem Würzburger Stein erzeugt, so darf er keinen Würzburger Stein Riesling als erste Lage vermarkten. Zwischenzeitliche Duldungszeiträume sind inzwischen abgelaufen. Allerdings wird dieser Lagenverbrauch in der Praxis meist umgangen, in dem man entweder das GG mit einer alten Gewannbezeichnung (Z. B. Am Lumpen 1655, Stein Hagemann etc.) versieht oder die gleichlautende Erste Lage unter einem Phantasienamen (siehe z. B. Emrich- Schönleber: da wurde aus der ersten Lage Monzinger Halenberg die “Halgans”) herausbringt.
Ich hoffe, ich habe deine Antwort im oben genannten Sinne richtig verstanden.
Dann bis übernächsten Samstag.
LG
Bodo
Hallo Bodo,
tatsächlich hab’ ich die komplexen VDP-Regularien bis jetzt so interpretiert, daß z.B. aus den Lump sowohl ein EL als auch GL-Riesling erzeugt werden kann; das korreliert auch mit dem Portfolio der Lump-Weingüter, die auch im VDP sind, die meist jeweils eine EL und GL (bzw. GG) aus dem Lupen im Sortiment haben bzw. hatten.
Das mit der “Duldung” wäre mir neu, macht aber Sinn, wenn man sieht, wie mehr und mehr Große Lagen abweichende Namen bekommen. Allerdings gibt’s da auch ein ständiges hin und her, z.B. der GL-Teil vom Randersackerer Sonnenstuhl tauchte eine Zeit lang als “Hohenrot” bei VDP-Weinberg-Online auf, zur Zeit wird er wieder als Sonnenstuhl ausgewiesen. Da soll sich einer noch auskennen…
Ich freu’ mich schon auf den 30., Hotel ist gebucht! 🙂
Hallo Erich,
Ein Escherndorfer VDP-Winzer darf nicht ein Escherndorfer Lump Silvaner GG und gleichzeitig einen Escherndorfer Lump Silvaner als erste Lage vermarkten, da durch das GG die Lage Lump Silvaner für die erste Lage “verbraucht” ist. Um dies zu umgehen, musste man in Escherndorf eine Lagenbezeichnung (hier: am Lumpen 1655) aus dem Hut zaubern , die formal anders als nur Escherndorfer Lump heisst. Das ist zwar reine Verbraucherverarschung, entspricht aber formal den VDP-Richtlinien zum Lagenverbrauch. Da sich viele VDP-WINZER lange Zeit nicht an diesen Lagenverbrauch hielten, wurde eine Übergangsfrist zur Umstellung gewährt. Ab Jahrgang 2016 sollte sich aber jeder VDP-WINZER an diese Regelung halten.
Bis übernächsten Samstag
LG